Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu fünf weiteren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen sowie für eine Kreditaufnahme von mehr als 100,00 EUR bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Fall 1
Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband
Satzung Blatt 4 - 8 Sonderband
Fall 2
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 25.11.2018.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.