Handelsregister · VR 83214

Chronologischer Auszug

DEUTSCH-AUSTRALISCHER-SCHÜLERAUSTAUSCH HESSEN e.V. (DASH e.V.) · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DEUTSCH-AUSTRALISCHER-SCHÜLERAUSTAUSCH
HESSEN e.V. (DASH e.V.)

b)
Sitz verlegt, nun:
Riedstadt
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Krüger, Michael, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Lohnes, Rainer, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Böhm, Thorsten, Riedstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Böhm, Vanessa, Riedstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.12.1991 mit Änderung vom 20.04.1992.
Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Taunusstein (bisher Amtsgericht Wiesbaden VR 4553) nach
Riedstadt, in § 7 (Der Vorstand), § 8 (Der Austauschausschuss), § 10 ((Mitgliedsbeiträge)
und § 11 (Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens) beschlossen.
a)
05.09.2012
Hieckmann

b)
Fall 1

Beschluss Blatt 12 - 14
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.