Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.500,-- DM belasten, ist sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident allein ermächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.500,-- DM belasten, bedarf der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harald Gross
Asperg
Vorstand
Cary Allen Hill
Asperg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.02.1985
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 19.03.1986
Satzung: Sonderband Blatt 10/22
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