Handelsregister · HRB 8675

Registerinformationen

DeSt Immobilien GmbH · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
DeSt Immobilien GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Dautphetal
Geschäftsanschrift
Im Tal 19, 35232 Dautphetal

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8675
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
10.03.2025
Abrufstand
30.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Sanieren, das Modernisieren und die Entwicklung von eigenem Grundvermögen sowie der Verkauf von eigenen Immobilien, sofern dies ausschließlich der Verwaltung und Optimierung des eigenen Immobilienbestands dient. Der Gesellschaftszweck umfasst alle Tätigkeiten, die zur Erreichung des genannten Zwecks erforderlich oder förderlich sind. Dazu gehören insbesondere: a) die Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung der gehaltenen Vermögensgegenstände; b) die Aufnahme von Finanzierungen zur Verbesserung oder Sicherung des eigenen Immobilienbestands; c) die Veräußerung einzelner Vermögensgegenstände im Rahmen der steuerlichen Vorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung der 3-Objekt-Grenze innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. Ein gewerblicher Immobilienhandel ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Stephen Jäckel

Marburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Dennis Sartison

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2025

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.