Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden. Im Falle seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Ralph Richard Saxe
Bremen
Weitere Registerangaben
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Satzung zuletzt geändert am: 2009-05-21
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