Handelsregister · VR 450373

Chronologischer Auszug

Der Kinderschutzbund Ortsverband Tuttlingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Tuttlingen e.V. - kurz -
" DKSB Tuttlingen"

b)
Tuttlingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind entweder bis zu
drei gleichberechtigte Vorsitzende oder der/die
Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende
sowie jeweils der Schatzmeister/die Schatzmeisterin.
Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei gemeinsam.

b)
Vorsitzende:
Tapal, Bärbel, Lehrerin, Tuttlingen
Vorsitzende:
Rieger, Irmgard, Tuttlingen, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Schadt, Heidi, Wurmlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.03.1977 und vom 27.10.1977 mit Änderung; zuletzt geändert am
19.11.2012.
a)
22.05.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
22.05.2015.
Tag der ersten Eintragung:
22.11.1977
2b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Seute, Hans-Peter, Tuttlingen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Schatzmeisterin:
Sigrist, Esther Maria, Mühlheim an der Donau,
*XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorsitzende:
Tapal, Bärbel, Lehrerin, Tuttlingen

Nicht mehr
Schatzmeisterin:
Schadt, Heidi, Wurmlingen, *XX.XX.XXXX
a)
04.12.2015
Krzykowski
3a)
Name geändert; nun:
Der Kinderschutzbund Ortsverband Tuttlingen e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die bis zu drei
gleichberechtigten Vorsitzenden, die bis zu drei
stellvertretenden Vorsitzenden sowie jeweils der
Schatzmeister / die Schatzmeisterin.
Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen eines die /
der Vorsitzende oder eine stellvertretende Vorsitzende /
ein stellvertretender Vorsitzender sein muss.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.09.2024
Wilhelm

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 198

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.