Der Kinderschutzbund, Orts- und Kreisverband Lüneburg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Lüneburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 673
Gericht
Amtsgericht Lüneburg
Letzte Eintragung
08.08.2024
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeisterin. Vertretungsberechtigt sind jeweils zweiVorstandsmitglieder gemeinsam, von denen eines die/der Vorsitzende oder eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter sein muss.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Imke Möller
Munster
Vorstand
Eleonare Tatge
Vögelsen
Vorstand
Axel Marglowski
Wendisch Evern
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.11.1969 zuletzt geändert am 04.03.2002
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § § 4 (Verbandsmitgliedschaft), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Beiträge), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Vorstand) und 12 (Auflösung des Vereins, Vermögensverfall) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck), § 4 (Verbandsmitgliedschaft), § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Beiträge), § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand), § 11 (Kassenführung und Kassenprüfung) und § 12 (Auflösung des Orts- und Kreisverbands, Vermögensanfall) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Zweck), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Verbandsmitgliedschaft, Schiedsgericht, Schlichtung), § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Beiträge), § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Organe), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand), § 11 (Kassenführung und Kassenprüfung) und § 12 (Auflösung des Orts- und Kreisverbandes, Vermögensanfall) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 5a (Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.12.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.10.2005.
Satzung Bl. 129 ff.
Satzung Bl. 144 ff.
Satzung Bd.II Bl.171 ff.
Satzung Bl.263 ff. Bd. II Bl. 226 ff. der Akten
Satzung Bd. III, Bl. 38 ff. der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.