Handelsregister · HRB 17184 KI

Registerinformationen

Der Kinder wegen gGmbH · Amtsgericht Kiel

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Der Kinder wegen gGmbH
Rechtsform
GmbH
Sitz
Norderstedt
Geschäftsanschrift
Marktplatz 1, 22844 Norderstedt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 17184 KI
Gericht
Amtsgericht Kiel
Letzte Eintragung
06.04.2022
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung, Errichtung und Führung pädagogischer Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Kindererziehung. Hierfür agiert die Gesellschaft als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 9 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) bzw. § 75 SGB VIII. Zu diesem Zweck versorgt die Gesellschaft die in den eigenen Einrichtungen oder von Dritten im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeit betreuten Kinder und Jugendlichen auch mit Essen und Getränken (Grundversorgung). Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört weiterhin die pädagogische Bildung und Weiterbildung der Eltern und Mitarbeiter. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Bei Bedarf können grundsätzlich ehrenamtliche Tätigkeiten für die Erfüllung der Satzungszwecke der Gesellschaft gem. § 3 Nr. 26 a EStG im Rahmen der steuerlich zulässigen Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe abgegolten werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Geschäftsführung, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen. Es werden keine Aufwandsentschädigungen an den Gesellschafter oder die Vertreter des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung gezahlt. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

086

Ulf Christian Bünning

Norderstedt

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
086

Peter Steinhart

Hamburg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.