Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende des Anbaurats. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende des Anbaurats vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Valentin Pollmann
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Victor Pollmann
Breitnau
Vorstand
Marlies Handlbauer
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.03.2024.
Freitext
Satzung: AS 15 ff
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