Handelsregister · VR 102254
Chronologischer Auszug
Der Fächer - Kollegiale zahnmedizinische Fortbildung Karlsruhe e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Der Fächer - Kollegiale zahnmedizinische Fortbildung Karlsruhe e.V. b) Karlsruhe | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksähnliche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 (m.W. eintausend) Deutsche Mark die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) 2. Vorsitzender: Dr. Dr. Peuten, Matthias, Heuchelheim-Klingen, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Dr. Niesel, Christoph, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 06.10.1993 mit Änderung vom 25.10.1993, 24.03.2003 und 11.04.2005. | a) 05.05.2014 Porazan b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 16.12.1993 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Dr. Macke, Patrick Rolf, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Dr. Schroeder, Joachim W., Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Dr. Niesel, Christoph, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Dr. Dr. Peuten, Matthias, Heuchelheim-Klingen, *XX.XX.XXXX | a) 10.07.2015 Buba b) Satzung: Vorband AG Karlsruhe AS. 97 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.