Handelsregister · HRB 8273

Registerinformationen

Depant-Wilma Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Depant-Wilma Verwaltungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Gießen
Geschäftsanschrift
Ernst-Leitz-Straße 5, 35394 Gießen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8273
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
13.05.2024
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Grundstückserwerb, die Entwicklung, die Planung, die Erschließung, die Bebauung, die Vermarktung, die Veräußerung, die Vermittlung der Beleihung von Immobilien sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand die Durchführung von Immobilienprojekten umfasst und an denen Unternehmen aus der jeweiligen Unternehmensgruppe eines jeden Gesellschafters als Kommanditisten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Dies umfasst auch Bauträgertätigkeiten, die dem § 34 c Gewerbeordnung unterliegen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Kai Bülow

Gießen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Markus John

Langen (Hessen)

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Arne Christian Wulff

Wiesbaden

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 8
  • Fall 9

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2014

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.