Handelsregister · VR 260007
Chronologischer Auszug
Denzlinger Kulturkreis e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Denzlinger Kulturkreis e.V. b) Denzlingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) 1.Vorsitzender: Trapp, Mathias Rainer, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX 2.Vorsitzende: Maul, Marianne Luise, geb. Hack, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 01.09.1966 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 05.04.1995. | a) 24.03.2014 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 05.12.1966 Satzung: AS 253 ff |
| 2 | b) Nicht mehr 1.Vorsitzender: Trapp, Mathias Rainer, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2.Vorsitzende: Maul, Marianne Luise, geb. Hack, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Gewählt als 1. Vorsitzende: Kniesel, Gabriele, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzende: Liebel, Brigitte, Gundelfingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und Einnahmen) und § 12 (Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 09.07.2014 Volkmer b) Änderungsbeschluss und Satzung: AS. 343 ff. | |
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzende: Liebel, Brigitte, Gundelfingen, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzende: Dr. von Savigny, Brigitte, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 19.10.2020 Volkmer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.