der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen sowie der Bau und/oder Betrieb energietechnischer Anlagen oder die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften, die derartige Anlagen betreiben, das Halten von Unternehmensbeteiligungen aus dem Bereich erneuerbarer Energien im In- und Ausland sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christoph Koeppen
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Frank Müllejans
Frechen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Stefan Müller
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2025
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2026 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen.
Des Weiteren wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und damit der Unternehmensgegenstand sowie in § 6 (Vertretung und Geschäftsführung) und damit die redaktionelle Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2026 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.01.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens (insbesondere im Spaltungsvertrag näher bezeichnete Kommanditanteile und damit im Zusammenhang stehende Forderungen und Verbindlichkeiten) der ENERPARC Solar Invest 230 GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 166104) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.02.2026 wirksam geworden.
Freitext
Fall 3
Fall 4
Fall 5
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