Handelsregister · HRB 30051

Registerinformationen

DentalDesign Michael Weber GmbH · Amtsgericht Landau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
DentalDesign Michael Weber GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Landau in der Pfalz
Geschäftsanschrift
Hans-Boner-Str. 18, 76829 Landau in der Pfalz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 30051
Gericht
Amtsgericht Landau
Letzte Eintragung
29.09.2025
Abrufstand
07.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit Zahnersatz, Laborbedarf und Zahnkunstprodukten sowie die Herstellung von Zahnersatz.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Formwechsel

  • Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Weber, Michael, Herxheim, geb. am 02.07.1971, unter der Firma Michael Weber e.K. in Bellheim (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HR A 11360) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.11.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 02.03.2006 erfolgt.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag und Ausgliederungsbeschlüsse Sb. Bl. 5 ff.
  • Fall 3
  • Fall 5
  • Fall 8

Satzung

  • Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Herxheim bei Landau sowie die Änderung in Abschnitt II (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Landau in der Pfalz beschlossen.

Insolvenz

  • Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN 188/24) vom 19.02.2025 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Von Amts wegen gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 65 Abs. 1 GmbHG eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.