Handelsregister · HRB 206505

Chronologischer Auszug

Dental Solution & Management Gesellschaft für zahnärztliche Abrechnung und Verwaltung mbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dental Solution & Management
Gesellschaft für zahnärztliche Abrechnung
und Verwaltung mbH

b)
Neubiberg, Landkreis München
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 45, 85579 Neubiberg

c)
Übernahme sämtlicher
Vewaltungstätigkeiten für die "Praxis für
moderne Zahnheilkunde Fernando E.
Fernandez" in Neubiberg, Hauptstraße 45,
insbesondere die Durchführung bzw.
Unterstützung der kassen- und
privatärztlichen Abrechnungen und das
Forderungsmanagement, sowie die
Verpachtung von medizinischen Geräten an
diese.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Echevarría Fernández, Fernando, Neubiberg,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.6.2013.
a)
24.07.2013
Fischer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.