Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Insolvenz
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 01.03.2024 (Az. IN 7/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 26.04.2024 (Az. IN 7/24) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.