Die Produktion von und der Handel mit Kunststoffcompounds sowie Masterbatches.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt diese die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstands zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Mitgliedern des Vorstands Einzelvertretungsbefugnis erteilen und ihnen gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Bäßler
Bünde
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.12.2008
Die Hauptversammlung vom 05.10.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 Satz 1 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.07.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 220.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt aus Gesellschaftsmitteln.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Delta Kunststoffe- Produktions- und Handelsgesellschaft mbH, Weeze (Amtsgericht Kleve, HRB 4100) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.