Handelsregister · VR 845

Chronologischer Auszug

Delphin Stockstadt 1990 e.V. · Amtsgericht Aschaffenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Delphin Stockstadt 1990 e.V.

b)
Stockstadt/Main
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Das Eingehen von
Rechtsverbindlichkeiten ist vorbehalten: a) dem 1.
Vorsitzenden alleine bis zu einem Betrag von 500,00
DEM, b) dem 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam bis zu
einem Betrag von 1.000,00 DM. Der Gesamtvorstand ist
von solchen Verbindlichkeiten zu unterrichten. Bei über
1.000,00 DEM bedürfen die Vorsitzenden der
Zustimmung des Gesamtvorstandes.

b)
1. Vorsitzender:
Uhrig, Wolfgang, Stockstadt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
von Kummer, Christine, geb. Kunkel, Stockstadt,
*XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 17.05.1990
a)
16.07.2002
Thoma

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.09.1990.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 5-8 So.
2b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzende:
von Kummer, Christine, geb. Kunkel, Stockstadt,
*XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Schönig, Volker, Steinfurt, *XX.XX.XXXX
a)
10.10.2003
Meyer
3b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Schönig, Volker, Steinfurt, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Freudenberger, Frank, Großostheim, *XX.XX.XXXX
a)
15.06.2009
Hörst
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist
vorbehalten:
a) dem 1. Vorsitzenden alleine bis zu einem Betrag von
500,00 EUR,
b) dem 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam bis zu einem
Betrag von 1.000,00 EUR.
Der Gesamtvorstand ist von solchen Verbindlichkeiten zu
unterrichten. Bei über 1.000,00 EUR bedürfen die
Vorsitzenden der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
28.10.2020
Förster

b)
Beschluss Bl. 39 SB;
Neue Satzung Bl. 45-48 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.