Handelsregister · VR 845
Chronologischer Auszug
Delphin Stockstadt 1990 e.V. · Amtsgericht Aschaffenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Delphin Stockstadt 1990 e.V. b) Stockstadt/Main | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist vorbehalten: a) dem 1. Vorsitzenden alleine bis zu einem Betrag von 500,00 DEM, b) dem 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam bis zu einem Betrag von 1.000,00 DM. Der Gesamtvorstand ist von solchen Verbindlichkeiten zu unterrichten. Bei über 1.000,00 DEM bedürfen die Vorsitzenden der Zustimmung des Gesamtvorstandes. b) 1. Vorsitzender: Uhrig, Wolfgang, Stockstadt, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: von Kummer, Christine, geb. Kunkel, Stockstadt, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 17.05.1990 | a) 16.07.2002 Thoma b) Tag der ersten Eintragung: 10.09.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5-8 So. |
| 2 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzende: von Kummer, Christine, geb. Kunkel, Stockstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Schönig, Volker, Steinfurt, *XX.XX.XXXX | a) 10.10.2003 Meyer | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Schönig, Volker, Steinfurt, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Freudenberger, Frank, Großostheim, *XX.XX.XXXX | a) 15.06.2009 Hörst | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist vorbehalten: a) dem 1. Vorsitzenden alleine bis zu einem Betrag von 500,00 EUR, b) dem 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR. Der Gesamtvorstand ist von solchen Verbindlichkeiten zu unterrichten. Bei über 1.000,00 EUR bedürfen die Vorsitzenden der Zustimmung des Gesamtvorstandes. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 28.10.2020 Förster b) Beschluss Bl. 39 SB; Neue Satzung Bl. 45-48 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.