Handelsregister · HRB 40361
Chronologischer Auszug
DEKA Roh- und Sanierungsbau GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) DEKA Roh- und Sanierungsbau GmbH b) Dreieich c) die Ausführung von Roh- und Sanierungsbauarbeiten sowie alle im Zusammenhang damit erforderlichen Tätigkeiten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dendic, Sinan, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2003 | a) 07.05.2003 Dr. Weber b) Geselslchaftsvertrag Blatt 7 ff. Sonderband. | |
| 2 | b) Langen (Hessen) Geschäftsanschrift: Dieburger Straße 1, 63225 Langen (Hessen) | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Langen (Hessen) beschlossen. | a) 19.03.2012 Bienmüller b) Fall 3 | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 568/23) vom 13.12.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 18.12.2023 Choi-Kim b) Fall 6 Beschluss Bl. 46 Hauptband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.