Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Deka Immobilien Investment GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Geschäftsanschrift
- Lyoner Straße 13, 60528 Frankfurt am Main
- Kapital
- 10.225.900,00 EUR
Handelsregister · HRB 8633
Deka Immobilien Investment GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
(1) die Verwaltung folgender inländischer Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung): 1. Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB, 2. Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 260a bis 260d KAGB, 3. Sonstigen Investmentvermögen gemäß §§ 220 bis 224 KAGB, 4. allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche ausschließlich in die nachfolgend genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um allgemeine offene inländische Spezial-AIF in der Form von Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt: (a) Wertpapiere gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, (b) Geldmarktinstrumente gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, (c) Derivate gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, (d) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, (e) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB, (f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB, (g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, (h) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann gemäß§ 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB und (i) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. 5. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche ausschließlich in die in der vorstehenden Nr. 4 genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um offene inländische Spezial- AIF mit festen Anlagebedingungen in der Form von Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt, und 6. geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß § 285 KAGB, welche ausschließlich in die nachfolgend genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um allgemeine offene inländische Spezial-AIF in der Form von Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds handelt: (a) Sachwerte in Form von Immobilien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, (b) Sachwerte in Form von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas und Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB, (c) Sachwerte in Form von für die in der vorstehenden Nr. 6 (b) genannten Vermögensgegenständen genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB, (d) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, (e) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Sachwerte gemäß obenstehenden Buchstaben (a) bis (c) und die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, (f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die nur Vermögensgegenstände gemäß Buchstaben (a) bis (i) erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, (g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die nur Vermögensgegenstände gemäß n Buchstaben (a) bis (i) erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, (h) Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren nach § 193 KAGB, Geldmarktinstrumenten nach § 194 KAGB und Bankguthaben nach § 195 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, und (i) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB. (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF, die mit den in Absatz 1 genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (3) Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des KAGB: - Verwaltung einzelner in Immobilien angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, sowie die diesbezügliche Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KAGB, - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 des Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KAGB, - Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 KAGB, - sonstige mit den in diesem Absatz und Absatz 1 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 9 KAGB.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Oberursel
Bad Soden am Taunus
Frankfurt am Main
Friedberg (Hessen)
Meerbusch
Essen
Oberursel (Taunus)
Ober-Ramstadt
Frankfurt am Main
Nidderau
Wiesbaden
Sauerlach
Bottrop
Biebertal
Frankfurt am Main
Schwalbach
Köln
Wiesbaden
Darmstadt
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
München
Nackenheim
Dreieich
Oberursel
Frankfurt am Main
Livry sur Seine
Möckmühl
Berlin
Bonn
Butzbach
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Neu-Anspach
Frankfurt am Main
Sankt Augustin
Seeheim-Jugenheim
Frankfurt am Main
Maintal
Würzburg
Karben
Frankfurt am Main
Gießen
Frankfurt am Main
Darmstadt
Hofheim
Mainz
Mainz
Mainz
Frankfurt am Main
Wiesbaden
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Oberhaching
Mannheim-Neckarau
Lambsheim
Rosbach v. d .H.
Wiesbaden
Vaterstetten
Wiesbaden
Frankfurt am Main
Eintragungen
Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2008 mit Nachtrag vom 22.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Bekanntmachungen), § 7 (Aufgaben), § 10 (Aufsichtsrat- Zusammensetzung, Amtsdauer), § 11 (Aufsichtsrat- Aufgaben, Beschlussfassung), § 12 (Geschäftsführer- Anzahl, Vertretungsmacht) und § 13 (Geschäftsführer- Geschäftsführung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Mit der DekaBank Deutsche Girozentrale mit Sitz in Berlin und Frankfurt am Main (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 492 B und Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 16068) als herrschendem Unternehmen ist am 12./13.11.2013 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Deka Immobilien GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 31721) verschmolzen.
Der mit der DekaBank Deutsche Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 16068) und Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 492 B) am 30.06.1993 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag mit Änderungen vom 03.11.2004/04.11.2004/12.11.2013/13.11.2013 ist durch Vertrag vom 08.12.2020 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12. + 08.12.2020 haben der Änderung zugestimmt.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsplans über die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme vom 29.09.2025 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 22.09.2025 sowie der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 29.09.2025 mit der DEKA TAITBOUT mit Sitz in Tour Ariane/Frankreich (Registre du Commerce et des Sociétés de Nanterre 818280398) (Société par Actions Simplifiée - Vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsplans über die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme vom 16.02. und 20.02.2026 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 20.02.2026 sowie der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 02.02. und 20.02.2026 mit der Deka Immobilien Cristalia S.L.U. mit Sitz in Madrid/Spanien (Registro Mercantil de Madrid 005859920) (sociedad de responsabilidad limitada - Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht) verschmolzen.
Gesellschaftsvertrag vom 29.11.1966 zuletzt geändert am 05.03.2002
Tag der ersten Eintragung: 23.06.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt Sonderband
Blatt 140ff. Sonderband III
Anmeldung Blatt 161 Sonderband
Zur Klarstellung von Amts wegen neu eingetragen; bisher Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 6b und Eintragung laufende Nummer 5 Spalte 6b.
Anmeldung Blatt 238 ff. Sonderband III
Anmeldung Blatt 15 ff Sonderband
Fall 31
Eintragung vom 06.02.2007 berichtigt.
Fall 34
Fall 35
Fall 36
Fall 37
Fall 41
Fall 40
Fall 42
Fall 43
Fall 44
Fall 45
Fall 46
Fall 47
Fall 48
Fall 49
Fall 50
Fall 51
Fall 52
Fall 53
Fall 54
Fall 55
Fall 56
Fall 57
Fall 58
Fall 59
Fall 60
Fall 61
Fall 62
Fall 63
Fall 65
Fall 66
Fall 67
Fall 68
Fall 69
Fall 70
Fall 71
Fall 72
Fall 73
Fall 74
Fall 75
Fall 76
Fall 77
Fall 78
Fall 80
Fall 79
Fall 81
Fall 82
Fall 83
Fall 84
Fall 85
Fall 86
Fall 87
Fall 88
Fall 89
Fall 90
Fall 91
Fall 92
Fall 93
Fall 94
Fall 95
Fall 96
Fall 97
Fall 98
Fall 99
Fall 100
Fall 101
Fall 102
Fall 103
Fall 104
Fall 105
Fall 106
Fall 107
Fall 109
Fall 110
Fall 111
Fall 112
Fall 114
Fall 116
Fall 117
Fall 118
Fall 119
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Zwischen der Gesellschaft und der Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH in Frankfurt am Main als herrschendem Unternehmen ist am 29.01.1971 nebst Zusatzvereinbarungen vom 30.09.1971, 28.09.1981 und 24.09.1984 ein Organvertrag mit Gewinn- und Verlustausschluss abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 26.04.1989 zugestimmt hat.
Band II b Blatt 226 ff. Sonderband
Ergebnisabführungsvertrag vom 30.06.1993 Band II a Blatt 39 ff. Sonderband
Der Organvertrag zwischen der Gesellschaft und der Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH in Frankfurt am Main als herrschendem Unternehmen ist am 30.06.1993 als Ergebnisabführungsvertrag neu gefasst worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 05.07.1993 zugestimmt.
Der mit der DekaBank Deutsche Girozentrale in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 16068) als Rechtsnachfolgerin der Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7776) bestehende Ergebnisabführungsvertrag vom 30.06.1993 ist durch Vertrag vom 03./04.11.2004 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2004 hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.