Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere Textilien und Alltagsgegenständen. Erlaubnispflichtige Waren sind ausgenommen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Shu Liangyu
Prato/Italien
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13. September 2002, später geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 19. September 2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher AG Hamburg HRB 86551) nach Neuss beschlossen. Ferner wurde § 3 (Stammkapital) geändert.
Freitext
Beschluss Blatt 21 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 25 ff. Sonderband
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