Handelsregister · HRB 41963
Chronologischer Auszug
Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Decker GmbH, Schreinerei und Bestattungen b) Neustadt/Wstr. c) Führung einer Schreinerei mit Laden- und Innenausbau und eines Bestattungsinstitutes. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Zender, Jürgen, Bestattungsunternehmer, Neustadt/Wstr. einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.04.1990 mit Änderung vom 27.04.1998. | a) 26.09.2005 Vogt b) Tag der ersten Eintragung: 25.06.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 1963 NE getreten. Freigegeben am 26.09.2005. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Landauer Str. 62, 67434 Neustadt | a) 11.02.2010 Bohrmann | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (1 IN 19/23) vom 29.03.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zusätzlich ist eine Verfügungsbeschränkung in Form eines eingeschränkten Verfügungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. | a) 06.04.2023 Heiß b) Fall 4 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (1 IN 19/23) vom 01.06.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. (1 IN 19/23) vom 29.03.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zusätzlich ist eine Verfügungsbeschränkung in Form eines eingeschränkten Verfügungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. | a) 12.06.2023 Heiß b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.