Handelsregister · HRB 271878

Chronologischer Auszug

DEBRA Research gemeinnützige GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DEBRA Research gemeinnützige GmbH

b)
München
Geschäftsanschrift:
Goethestr. 52, 80336 München

c)
Förderung der Wissenschaft und des
öffentlichen Gesundheitswesens. Die
Gesellschaft verfolgt aussschließlich und
unmitttelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist a) die Förderung von
Wissenschafts- und Forschungsprojekten,
die zur Entwicklung einer
Behandlungsmethode gegen die Krankheit
Epidermolysis bullosa dienen. b) die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege durch die Verhütung und
Bekämpfung der Krankheit Epidermolysis
bullosa. Der Zweck der Gesellschaft wird
verwirklicht insbesondere durch die
Erforschung von noch nicht (vollständig)
erforschten Krankheiten, die Entwicklung
von Heilbehandlungen, sowie durch die
Durchführung öffentlich zugänglicher
wissenschaftlicher Veranstaltungen (z.B.
Tagungen und Kongresse) oder die
Mitwirkung daran. Insbesondere sollen
Behandlungsmethoden gegen die Krankheit
Epidermolysis bullosa entwickelt werden.
Zur Durchführung dieser
Zweckverwirklichungsmaßnahmen soll die
Gesellschaft Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1
Satz 2 AO) im Rahmen von weltweit
vergebenen Forschungsaufträgen
einschalten oder einer anderen
Körgerschaft oder einer juristischen Person
des öffentlichen Rechts für deren
Forschungstätigkeit oder zur Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens nach
Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO Mittel
weitergeben. Die Zuwendung von Mitteln an
eine beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten
Rechts setzt voraus, dass diese selbst
steuerbegünstigt ist. Die
Forschungsergebnisse werden
veröffentlicht und damit der Allgemeinheit
zugänglich gemacht. Es ist nicht
erforderlich, dass die Gesellschaft die
Ergebnisse selbst veröffentlicht, solange
dies durch die eingeschaltete Hilfsperson
oder Empfängerkörperschaft gewährleistet
ist. Im Zusammenhang mit ihrer
Forschungstätigkeit darf die Gesellschaft
im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
gewerbliche Schutzrechte erwerben und
verwalten (inkl. Lizenzerteilung), um
sicherzustellen, dass die geschützten
Forschungsergebnisse der Allgemeinheit
zugutekommen. Um die Zwecke der
Gesellschaft zu verwirklichen ist die
Gesellschaft berechtigt Spenden zu
sammeln.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Steiner, Martin, Neuried, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 4.11.2021.
a)
17.12.2021
Fischer
2b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Dr. Steiner, Martin, Neuried, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt:
Geschäftsführer:
Dr. Coch, Christoph, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
26.02.2024
Köhler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.