die Verwaltung und der Betrieb einer Aktiengesellschaft, deren Tätigkeit der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ist, die Entwicklung des Ortskerns Dülken sowie die Unterstützung von Existenzgründern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehr Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Walter Fleuth
Viersen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.08.2007
Die Hauptversammlung vom 16.06.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 65.000,00 EUR um 85.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR sowie die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 150.000,00 um EUR 32.500,00 auf EUR 182.500,00 durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 20.11.2009 die Änderung der Satzung in § 4 Ziffer 1 und Ziffer 2 (Grundkapital und Aktien) beschlossen, ferner die Aufhebung des bisherigen Absatzes 5 des § 4 der Satzung.
Die Hauptversammlung vom 20.04.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 182.500,00 EUR um 77.500,00 EUR auf 260.000,00 EUR sowie die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs. 1 und 2 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 20.04.2010 hat ferner die Ergänzung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) um einen neuen Abs. 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.04.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 260.000,00 um EUR 90.000,00 auf EUR 350.000,00 durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 25.11.2010 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1 und Absatz 2 (Grundkapital und Aktien) beschlossen, ferner die Aufhebung des bisherigen Absatzes 5 des § 4 der Satzung.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2010 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 90.000,00 (= 900 Namensaktien im Nennbetrag von je EUR 100,00 ) zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten des genehmigten Kapitals und ihre Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den § 4 der Satzung nach völliger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist ohne Erhöhung entsprechend neu zu fassen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.