Die Planung, Entwicklung, Errichtung und Sanierung von Immobilien sowie deren Verwaltung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafter kann einem Geschäftsführer oder allen Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung erteilt werden. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich selbst im eigenen Namen unter Befreiung der Vorschriften des § 181 BGB zu tätigen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Uwe Strzoda
Hilden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10. März 1998
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Hilden beschlossen. Ferner wurden die §§ 1 Ziff. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.04.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.03.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.