Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Zum Abschluss von Geschäften, die den Verein nicht mit mehr als 300,00 Euro belasten, ist der Präsident bevollmächtigt. Für Anschaffungen über 300,00 Euro ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Henricus de Bruijn
Bermatingen
Vorstand
Johannes Sebastian Amann
Bermatingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 07.01.2024.
Freitext
Satzung: S. 7 ff.
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