Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Ligaobmann. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Ausgaben und Willenserklärungen, die den Verein bis zu 2000 Euro belasten, liegen in der Entscheidung des Vorstands. Bei höheren Beiträgen ist die Entscheidung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Christian Koch
Berlin
274
Steffan Krüger
Zehrnsdorf
274
Rainer Kant
Berlin
274
Tadeusz Józef Koch
Berlin
274
Sebastian Wollermann
Lindenberg
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.