Handelsregister · VR 61657

Chronologischer Auszug

DC Eckbach Darter Dirmstein e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DC Eckbach Darter Dirmstein e.V.

b)
Dirmstein
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs
Personen:

dem 1. Vorsitzenden,
dem 2. Vorsitzenden,
dem Schatzmeister,
dem Schriftführer und
den Beisitzern.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung
gegen dritte in der Weise
beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu
allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte) sowie
außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
tausend Euro die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Oest, Michael Jürgen, Dirmstein, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Ingermann, Wulf, Dirmstein, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Walther, Janina, Dirmstein, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Eggert, Frank, Dirmstein, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Zech, Harald, Dirmstein, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Walther, Udo, Dirmstein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 04.01.2025.
a)
28.01.2025
Hundt

b)
Fall 1
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs
Personen:

dem 1. Vorsitzenden,
dem 2. Vorsitzenden,
dem Schatzmeister,
dem Schriftführer und
den Beisitzern.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise
beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu
allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte) sowie
außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
tausend Euro die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2025 hat die Änderung der Satzung in

§ 9 (Vereinsvorstand)

beschlossen.
Beschluss Blatt 26 der Akten

Satzung Blatt 37 - 40 der Akten
a)
16.04.2025
Heiß

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.