Handelsregister · HRB 50982

Chronologischer Auszug

DC-BKI Deutsch Chinesisches Bildungs- und Kulturaustausch-Institut GmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DC-BKI Deutsch Chinesische Bildungs,
Kulturaustausch & Investitions-GmbH

b)
Köln

c)
die Durchführung von Bildungsprojekten
und der Kulturaustausch zwischen
Deutschland und China und die Investition
in diesen Bereichen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Tain, Sing Chhen, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2003 mit Änderung vom
28.03.2003
a)
30.06.2003
Bergmann

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
21 ff. Sdb.; Beschlüsse
Bl. 6 ff. und Bl. 16 ff.
Sdb.;
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Fasanenweg 10, 51109 Köln
a)
10.01.2012
Proestel
3a)
DC-BKI Deutsch Chinesisches Bildungsund Kulturaustausch-Institut GmbH

c)
die Durchführung von Bildungsprojekten
und der Kulturaustausch zwischen
Deutschland und China.
Einzelprokura:
Tain, Yen Dhe, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma)
und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §
2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
02.12.2014
Engeland

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.