Handelsregister · HRB 796983

Registerinformationen

DBFP Deutsche Beratungsgesellschaft für Finanzplanung AG · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
DBFP Deutsche Beratungsgesellschaft für Finanzplanung AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Stuttgart
Geschäftsanschrift
Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 796983
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
13.11.2024
Abrufstand
06.04.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Finanzdienstleistungen. Hierzu gehören unter anderem die Vermögens- und Anlageberatung, die Anlagenvermittlung, insbesondere auch die Vermittlung von Beteiligungen, die Beratung und Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen sowie die Beratung und Vermittlung von Verträgen im Bereich von Bausparen und Finanzierungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstandsvorsitzende(r)

Ralf Reiniger

Ubstadt-Weiher

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Dirk Selonke

Schwülper

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Michael Pyrtek

Saarbrücken

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 25.01.2024.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung DBFP Deutsche Beratungsgesellschaft für Finanzplanung GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 731302) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06.11.2029 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I/2024)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.