Handelsregister · HRB 202354

Registerinformationen

Daul Anlagen und Metallbearbeitungs GmbH · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Daul Anlagen und Metallbearbeitungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Baden-Baden
Geschäftsanschrift
Mittelfeldstraße 2, 76532 Baden-Baden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 202354
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
17.08.2023
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung sämtlicher Metallarbeiten, Stahlbau, Anlagenbau, Gerätebau sowie der Handel mit entsprechenden Produkten sowie Montagearbeiten jeglicher Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Christine Gertrud Daul

Baden-Baden

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2003 zuletzt geändert am 28.03.2006

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.06.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 02.09.2003
  • Ges.Vertr. SB 1 AS 47-55
  • Änderungsbeschl. SB 1 AS 39-55

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 04.08.2023 (11 IN 271/23) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.