Handelsregister · VR 2246

Chronologischer Auszug

Dauerkleingartenanlage Teltowblick e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dauerkleingartenanlage "Teltowblick" e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über Konten des Vereins kann der Kassierer oder der
Vorsitzende jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied
verfügen.

b)
Vorsitzender:

1.
Schoenknecht, Reinhard, Berlin

Kassierer:

2.
Schoenknecht, Andrea, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:

3.
Hillreiner, Helmut, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 20.09.1954. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am 31.08.2002.
a)
24.10.2006
Müller
b)
Satzung
Bl.259-266
Beschluss
Bl.255-257

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2012
hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge, Pacht und andere Zahlungen), § 6 (Sonstige Pflichten), § 7 (Mitgliederversammmlung) und § 11 (Kassen- und Rechnungsprüfung) beschlossen.
a)
26.07.2012
Loest
b)
Beschluss Bl.
11-13/22-23
(14-17r) Bd.2
3b)
Nicht mehr Schriftführer:
3. Hillreiner, Helmut

Änderung zu Nr. 1:
Vorsitzender:
Schoenknecht, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
29.11.2017
Röling
4b)
Schriftführer:
4.
Busse, Dirk, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
07.05.2018
Röling
5a)
Dauerkleingartenanlage Teltowblick e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Bei Zahlungsanweisungen des Vereins sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2023 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
17.07.2023
Tritthart
b)
Satzung Bl.
68-75 Bd. 2
Beschluss Bl.
60-67 Bd. 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.