Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassenführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam.
Satzung Blatt 54 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 16.01.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2006.
Satzung
Satzung vom 16.01.1975 zuletzt geändert am 03.02.1995
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