Die Übernahme der Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und Vereinen sowie in dieser Funktion die betriebswirtschaftliche, technisch-organisatorische und datenschutzrechtliche Beratung und Begleitung zur Erfüllung der Anforderungen nach dem Datenschutzgesetz und die Einbringung von Unternehmensberatungsleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Werner Heimhalt
Karlsruhe
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2023.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital) und Ziffer 5 (Gründungsaufwand) beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Ausgliederung des von Heimhalt, Thomas Werner, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Dp DATENSCHUTZ perfect e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRA 710568) gehaltenen Unternehmens um 1000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Heimhalt, Thomas Werner, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Dp DATENSCHUTZ perfect e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 710568) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2024 mit Nachtrag vom 22.08.2024 und der Versammlungsbeschlüsse vom 22.08.2024 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.