Die Herstellung, der Verkauf und der Vertrieb von Erzeugnissen der graphischen Industrie, insbesondere auch die Digitalisierung von Daten für die Bereiche Computer-Animation, Digitaldruck, Multimedia, Video und Internet.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Behmüller
Flörsheim
Geschäftsführer(in)
Björn Hegner
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.11.1979 zuletzt geändert am 11.12.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 17 S.3 (Ausscheiden bei Beendigung der Tätigkeit für die Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 (Ausscheiden bei Beendigung der Tätigkeit für die Gesellschaft) und § 18 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 mit Nachtrag vom 02.01.2009 hat § 8 und § 11 Ziffer 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aufgehoben und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in dem § 12 (Gewinnverwendung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 212 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 237 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 241 f. Sonderband, Gesellschaftsvertrag Blatt 243 ff. Sonderband