Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Kranken- und Seniorenpflege
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 12.09.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr eine Kapitalerhöhung um EUR 24.500,- sowie eine rechtsformbedingte Änderung der Firma (§1 Firma, Sitz) und eine neue Allgemeine Vertretungsregelung (§10 Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.