Handelsregister · HRB 130816

Chronologischer Auszug

Das Messeteam GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Das Messeteam GmbH

b)
Geretsried, Landkreis Bad Tölz-
Wolfratshausen

c)
Handel mit Kücheneinrichtungen sowie
Vermittlung entsprechender Verträge,
insbesondere auf Messeveranstaltungen
oder messeähnlichen Veranstaltungen.
25.000,00 EUR a)Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Zwicker, Ursula, Wolfratshausen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2000 zuletzt geändert am
13.12.2000
a)
26.10.2001
Schubert

b)
Tag der ersten
Eintragung: 19.04.2000.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 12 So.
2b)
Wolfratshausen, Landkreis Bad Tölz-
Wolfratshausen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 hat die
Änderung des § 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
25.08.2008
Melder
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Kanalstraße 20, 82515 Wolfratshausen
a)
23.12.2010
Wilczek
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Wolfratshausen vom 19.11.2013 (Az. 1 IN
364/13) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
21.11.2013
Brunner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.