HRA 5190

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

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Sitz: Würzburg

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Registerdaten

Sitz
Würzburg
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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  1. Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts Würzburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Veränderungen
HRA 5190 HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Prokura geändert, nun: Einzelprokura: Joachim, Matthias, Theilheim, *XX.…
HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Prokura geändert, nun: Einzelprokura: Joachim, Matthias, Theilheim, *XX.XX.XXXX; Selsam, Juliane, Würzburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5190 HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Joachim, Matthias…
HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Joachim, Matthias, Theilheim, *XX.XX.XXXX; Selsam, Juliane, Würzburg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Huml, Bernhard, Würzburg, *XX.XX.XXXX.
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HRA 5190 HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Der Verwaltungsrat hat am 28.11.2019 die Änderung der Satzung in § 10 (B…
HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Der Verwaltungsrat hat am 28.11.2019 die Änderung der Satzung in § 10 (Behindertenbeauftragte) und § 11 (Übergangsregelungen und Inkrafttreten) beschlossen. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bestellt: Vorstand: von Vietinghoff-Scheel, Eva, Karbach, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: von Vietinghoff-Scheel, Eva, Karbach, *XX.XX.XXXX.
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HRA 5190 HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Prokura erloschen: Strohmenger, Stefan, Rimpar OT Maidbronn, *XX.XX.XXXX.
HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Prokura erloschen: Strohmenger, Stefan, Rimpar OT Maidbronn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5190 HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: von Vietinghoff-S…
HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: von Vietinghoff-Scheel, Eva, Karbach, *XX.XX.XXXX.
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HRA 5190 HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Die Satzung wurde am 25.07.2016 in §§ 2 (Gegenstand des Kommunalunterneh…
HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Die Satzung wurde am 25.07.2016 in §§ 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens), 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats) und 11 (Inkrafttreten) geändert und neugefasst. geänderter Unternehmensgegenstand: (1) Der Landkreis Würzburg überträgt dem KU 1. die Aufgabe, die Bevölkerung mit Krankenhaus-, Altenhilfe- und sonstigen Sozialleistungen zu versorgen,2. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zustehen und die nicht im Wege der kommunalen Zusammenarbeit erfüllt werden oder durch Rechtsverordnung nach Art. 5 BayAbfG übertragen sind,3. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz -SchKfrG) zustehen,4. alle Aufgaben und Befugnisse die dem Landkreis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) übertragen sind,5. die Durchführung von Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs und von Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes im Landkreis Würzburg und in den angrenzenden Bereichen sowie in der Stadt Würzburg,6.alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach Teil 9 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und den sich darauf beziehenden Ausführungsverordnungen zustehen, sowie7. die Reinigung von Einrichtungen, die der Landkreis in Erfüllung seiner Aufgaben nutzt, sowie8. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis bei der Bezüge-, Lohn- und Gehaltsabrechnung für seine Beamten und sonstigen Beschäftigten zustehen(2) Dem KU wird das Recht eingeraumt, anstelle des Landkreises Satzungen und - soweit Landesrecht zu deren Erlass ermächtigt - auch Verordnungen für das gemäß Absatz 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen.(3) Der Kreistag des Landkreises Würzburg kann mit Zustimmung des Verwaltungsrats weitere Landkreisaufgaben auf das KU übertragen. Auf vertraglicher Grundlage kann das KU weitere Tätigkeiten für den Landkreis übernehmen.(4) Das KU kann im Rahmen der Gesetze Aufgaben auch für Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und sonstige Dritte wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit den in den vorstehenden Absätzen übertragenen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.(5) Das KU kann Aufgaben der Schülerbeförderung für Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Schulverbänden übernehmen, die diese kraft Gesetzes zu erfüllen haben. Das KU ist in diesem Zusammenhang zum Abschluss von Zweckvereinbarungen ermächtigt.(6) Das KU kann die Durchführung der Personalverwaltung einschließlich der Entgelt- und Bezügeabrechnung fur Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweck- und Schulverbände im Landkreis Würzburg übernehmen, die diese kraft Gesetzes oder aufgrund von Aufgaben- und Befugnisübertragung zu erfüllen haben. Das KU ist in diesem Zusammenhang zum Abschluss von Zweckvereinbarungen ermächtigt. Das KU ist auch ermächtigt, mittels Vertrag die Durchführung der Personalverwaltung und Entgeltabrechnung von kommunalen Unternehmen, an denen der Landkreis Würzburg beteiligt ist, zu übernehmen.(7) Das KU kann die kaufmännische Geschäftsbesorgung für Zweckverbande übernehmen, in denen der Landkreis Würzburg Mitglied ist. Das KU ist in diesem Zusammenhang zum Abschluss von Verträgen ermächtigt.(8) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das KU im Rahmen der Gesetze Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des KU fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das KU kann im Rahmen der Gesetze hierfür auch andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
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HRA 5190 HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Die Satzung wurde am 24.11.2015 in §§ 2 (Gegenstand des Kommunalunterneh…
HRA 5190: Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Die Satzung wurde am 24.11.2015 in §§ 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens), 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrat) und § 11 (Inkrafttreten) geändert und neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Der Landkreis Würzburg überträgt dem KU 1. die Aufgabe, die Bevölkerung mit Krankenhaus-, Altenhilfe- und sonstigen Sozialleistungen zu versorgen, 2. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zustehen und die nicht im Wege der kommunalen Zusammenarbeit erfüllt werden oder durch Rechtsverordnung nach Art. 5 BayAbfG übertragen sind, 3 alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz -SchKfrG) zustehen, 4. alle Aufgaben und Befugnisse die dem Landkreis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) übertragen sind, 5. die Durchführung von Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs und von Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes im Landkreis Würzburg und in den angrenzenden Bereichen sowie in der Stadt Würzburg, 6.alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach Teil 9 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und den sich darauf beziehenden Ausführungsverordnungen zustehen, sowie 7. die Reinigung von Einrichtungen die der Landkreis in Erfüllung seiner Aufgaben nutzt. (2) Dem KU wird das Recht eingeraumt, anstelle des Landkreises Satzungen und - soweit Landesrecht zu deren Erlass ermächtigt - auch Verordnungen für das gemäß Absatz 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen. (3) Der Kreistag des Landkreises Würzburg kann mit Zustimmung des Verwaltungsrats weitere Landkreisaufgaben auf das KU übertragen. Auf vertraglicher Grundlage kann das KU weitere Tätigkeiten für den Landkreis übernehmen. (4) Das KU kann im Rahmen der Gesetze Aufgaben auch für Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Dritte wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit den in den vorstehenden Absatzen übertragenen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. (5) Das KU kann Aufgaben der Schülerbeförderung für Gemeinden, Gemeinde- und Schulverbänden übernehmen, die diese kraft Gesetzes zu erfüllen haben. Das KU ist in diesem Zusammenhang zum Abschluss von Zweckvereinbarungen ermächtigt. (6) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das KU im Rahmen der Gesetze Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des KU fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das KU kann im Rahmen der Gesetze hierfür auch andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
Veränderungen
HRA 5190 HRA 5190:Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg.Die Satzung wurde am 06.05.2014 in §§ 5 (Verwaltungsrat) und § 11 (Inkraft…
HRA 5190:Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg.Die Satzung wurde am 06.05.2014 in §§ 5 (Verwaltungsrat) und § 11 (Inkrafttreten) geändert und neu gefasst.
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HRA 5190 Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Prokura erloschen: Wallrapp, Bernhard, Theilheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemei…
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Prokura erloschen: Wallrapp, Bernhard, Theilheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Strohmenger, Stefan, Rimpar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5190 Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg.Die Satzung wurde am 20.03.2009 neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 2 (Gegenstand…
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg, Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg.Die Satzung wurde am 20.03.2009 neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 2 (Gegenstand), 4 (Vorstand), 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats) und 11 (Inkrafttreten). Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Der Landkreis Würzburg überträgt dem KU 1. die Aufgabe, die Bevölkerung mit Krankenhaus-, Altenhilfe- und sonstigen Sozialleistungen zu versorgen, 2. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unddem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zustehen und die nicht im Wege der kommunalen Zusammenarbeit erfüllt werden oder durch Rechtsverordnung nach Art. 5 BayAbfG übertragen sind, 3. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) zustehen, 4. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) übertragen sind, 5. die Durchführung von Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs und von Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes im Landkreis Würzburg und in den angrenzenden Bereichen sowie in der Stadt Würzburg, 6. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis nach Teil 9 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und den sich darauf beziehenden Ausführungsverordnungen zustehen, sowie 7. die Reinigung von Einrichtungen, die der Landkreis in Erfüllung seiner Aufgaben nutzt. (2) Dem KU wird das Recht eingeräumt, anstelle des Landkreises Satzungen und - soweit Landesrecht zu deren Erlass ermächtigt - auch Verordnungen für das gemäß Absatz 1 übertragene Aufgabengebiet zu erlassen. (3) Der Kreistag des Landkreises Würzburg kann mit Zustimmung des Verwaltungsrats weitere Landkreisaufgaben auf das KU übertragen. Auf vertraglicher Grundlage kann das KU weitere Tätigkeiten für den Landkreis übernehmen. (4) Das KU kann im Rahmen der Gesetze Aufgaben auch für Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Dritte wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit den in den vorstehenden Absätzen übertragenen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. (5) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das KU im Rahmen der Gesetze Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des KU fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das KU kann im Rahmen der Gesetze hierfür auch andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Der Vorstand ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Geschäften mit Gesellschaften an denen das KU unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist der Vorstand von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Veränderungen
HRA 5190 Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg (Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg). Satzung vom 16.02.1998, zuletzt geändert am 12.12.2006 geändert wurden die §§ 4 (…
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg (Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg). Satzung vom 16.02.1998, zuletzt geändert am 12.12.2006 geändert wurden die §§ 4 ( Vorstand), 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats, 7 (Einberufung und Beschlussfassung des Verwaltungsrats) 11, ( Inkraftreten) der Satzung und die Satzung insgesamt neu gefasst.
Veränderungen
HRA 5190 Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg (Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg). Satzung vom 16.02.1998, zuletzt geändert am 15.03.2005. Geändert wurden § 2 (Gege…
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Würzburg (Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg). Satzung vom 16.02.1998, zuletzt geändert am 15.03.2005. Geändert wurden § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) und § 4 (Vorstand) und die Satzung insgesamt neu gefasst. Neuer Gegenstand: die Aufgabe, die Bevölkerung mit Krankenhaus-, Altenhilfe- und sonstigen Sozialleistungen zu versorgen, alle Aufgaben, die dem Landkreis nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zustehen und die nicht imWege der kommunalen Zusammenarbeit erfüllt werden oder durch Rechtsverordnung nach Art. 5 BayAbfG übertragen sind, alle Aufgaben, die dem Landkreis nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) zustehen,alle Aufgaben, die dem Landkreis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) übertragen sind, die Durchführung von Linienverkehren des öffentlichen Personennahverkehrs und vonSonderverkehren gemäß den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes im Landkreis Würzburg und in den angrenzenden Bereichen sowie in der Stadt Würzburg, alle Aufgaben, die dem Landkreis nach dem Gesetz und der Verordnung zur Ausführung des Elften Buchs (XI) Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung (AGPflegeVG und AVPflegeVG) zustehen, sowie die Reinigung von Einrichtungen, die der Landkreis in Erfüllung seiner Aufgaben nutzt. Ausgeschieden Vorstand: Riedmayer, Joachim, Rimpar, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Huml, Bernhard, Würzburg, *XX.XX.XXXX; Wallrapp, Bernhard, Theilheim, *XX.XX.XXXX.

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