Handel mit und die Vermietung und Montage von Arbeitsgerüsten jedweder Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gerold Aselmann
Borchen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Tobias Aring
Delbrück
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Zweigniederlassung
Das Höhenwerk GmbH
Bergheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 4 (Dauer der Gesellschaft und Kündigung), § 6 (Geschäftsführung, Vertretung, Prokura), § 11 (Abtretung von Geschäftsanteilen) und § 15 (Ausscheiden, Abfindung) und mit ihr die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2020 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Mecketh Höhentechnik AG, Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 3827).
Freitext
Umwandlungsbeschluß u. Gesellschaftsvertrag Bl. 131 ff. SB
Gesellschaftsvertrag Blatt 174 ff. Sonderband
Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 Handelsregisterverordnung ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.