Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Fall 1
Satzung: Bl. 5 - 15 Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 28.10.2023.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.