Handelsregister · HRB 27080 KI

Chronologischer Auszug

Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt)

b)
Sitz/Niederlassung:
Wattenbek

Geschäftsanschrift:
Lüttenkamp 4, 24582 Wattenbek

c)
Förderung der Allgemeinheit
durch

a) die Förderung der Jugendund Altenhilfe im Sinne von §
52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung;
b) die Förderung der Kunst und
Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2
Nr. 5 der Abgabenordnung;
c) die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52
Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung;
d) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder
und des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes
im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8
der Abgabenordnung;
e) die Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene sowie Opfer von Straftaten im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10
der Abgabenordnung;
f) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung im Sinne von § 52
Abs. 2 Nr. 12 der Abgabenordnung oder der Rettung aus Lebensgefahren im Sinne von §
52 Abs. 2 Nr. 11 der Abgabenordnung;
g) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne von § 52
Abs. 2 Nr. 13 der Abgabenordnung;
h) die Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2
Nr. 14 der Abgabenordnung,
insbesondere auch des Schutzes von Zoo- und Schaustellertieren und der Auswilderung
von Tieren;
i) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Nr. 18 der Abgabenordnung;
j) die Förderung des Sports im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21
der Abgabenordnung;
k) die Förderung mildtätiger
Zwecke im Sinne von § 53 der
Abgabenordnung, insbesondere im Hospizbereich.

Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in
gleichem Maße verfolgt werden.

Ein Rechtsanspruch Dritter auf
Gewährung einer Förderleistung aus der Gesellschaft besteht aufgrund dieser Satzung
nicht.

2.
Die gemeinnützigen Zwecke
werden verwirklicht

a) entweder durch Beschaffung und Bereitstellung von
Mitteln gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1
AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen
Rechts. Die Beschaffung und
Bereitstellung der Mittel kann
dadurch erfolgen, dass Erträge
aus der eigenen Vermögensverwaltung an andere steuerbegünstigte Körperschaften
vergeben werden. Die Vergabe
erfolgt durch den Geschäftsführer der Gesellschaft.

b) und/oder durch Durchführung eigener Projekte, insbesondere in Form der Durchführung von Veranstaltungen im
Rahmen der unter 82 Ziffer 1.
genannten Gesellschaftszwecke, z. B. in Schulen zur Drogenprävention oder zur Leseförderung oder der Organisation von Sachspenden z. B. für
Sportvereine, Schulen, Hochschulen oder Kindergärten. Die
Aufzählung der zulässigen Projekte ist nicht abschließend.

Die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks verwendeten
Mittel sollen vorrangig aus Erträgen aus der eigenen Vermögensverwaltung der Gesellschaft stammen. Es ist geplant, das Vermögen der derzeit bestehenden unselbständigen Förderstiftung "Stiftung
Das Gisela-Werk" mit Sitz in
Wattenbek auf die hiesige Gesellschaft als eigenes Anlagevermögen zu übertragen und
die "Stiftung Das Gisela-Werk"
zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der jJährlichen Verwaltungskosten aufzulösen. Erst nachrangig sollen
etwaige Projekte nach 8 2 Abs.
2 b) oder Fördermaßnahmen
nach 8 2 Abs. 2 a) aus dem Anlagevermögen finanziert werden.
3.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienlich
sind oder die den Zweck zu fördern geeignet erscheinen.
500 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Schwede, Wiebke, *XX.XX.XXXX,
Brügge

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
17.07.2023, 04.06.2024
a)
10.07.2024
Grell
2c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie
folgt berichtigt eingetragen:

Förderung der Allgemeinheit
durch

a) die Förderung der Jugendund Altenhilfe im Sinne von §
52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung;
b) die Förderung der Kunst und
Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2
Nr. 5 der Abgabenordnung;
c) die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52
Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung;
d) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder
und des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes
im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8
der Abgabenordnung;
e) die Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene sowie Opfer von Straftaten im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10
der Abgabenordnung;
f) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung im Sinne von § 52
Abs. 2 Nr. 12 der Abgabenordnung oder der Rettung aus Lebensgefahren im Sinne von §
52 Abs. 2 Nr. 11 der Abgabenordnung;
g) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne von § 52
Abs. 2 Nr. 13 der Abgabenordnung;
h) die Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2
Nr. 14 der Abgabenordnung,
insbesondere auch des Schutzes von Zoo- und Schaustellertieren und der Auswilderung
von Tieren;
i) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Nr. 18 der Abgabenordnung;
j) die Förderung des Sports im
Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21
der Abgabenordnung;
k) die Förderung mildtätiger
Zwecke im Sinne von § 53 der
Abgabenordnung, insbesondere im Hospizbereich.

Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in
gleichem Maße verfolgt werden.

Ein Rechtsanspruch Dritter auf
Gewährung einer Förderleistung aus der Gesellschaft besteht aufgrund dieser Satzung
nicht.

2.
Die gemeinnützigen Zwecke
werden verwirklicht

a) entweder durch Beschaffung und Bereitstellung von
Mitteln gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1
AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen
Rechts. Die Beschaffung und
Bereitstellung der Mittel kann
dadurch erfolgen, dass Erträge
aus der eigenen Vermögensverwaltung an andere steuerbegünstigte Körperschaften
vergeben werden. Die Vergabe
erfolgt durch den Geschäftsführer der Gesellschaft.

b) und/oder durch Durchführung eigener Projekte, insbesondere in Form der Durchführung von Veranstaltungen im
Rahmen der unter § 2 Ziffer 1.
genannten Gesellschaftszwecke, z. B. in Schulen zur Drogenprävention oder zur Leseförderung oder der Organisation von Sachspenden z. B. für
Sportvereine, Schulen, Hochschulen oder Kindergärten. Die
Aufzählung der zulässigen Projekte ist nicht abschließend.

Die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks verwendeten
Mittel sollen vorrangig aus Erträgen aus der eigenen Vermögensverwaltung der Gesellschaft stammen. Es ist geplant, das Vermögen der derzeit bestehenden unselbständigen Förderstiftung "Stiftung
Das Gisela-Werk" mit Sitz in
Wattenbek auf die hiesige Gesellschaft als eigenes Anlagevermögen zu übertragen und
die "Stiftung Das Gisela-Werk"
zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der jJährlichen Verwaltungskosten aufzulösen. Erst nachrangig sollen
etwaige Projekte nach § 2 Abs.
2 b) oder Fördermaßnahmen
nach § 2 Abs. 2 a) aus dem Anlagevermögen finanziert werden.

3.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienlich
sind oder die den Zweck zu fördern geeignet erscheinen.
a)
05.09.2024
Jacobsen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.