Handelsregister · HRB 27080 KI
Chronologischer Auszug
Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Das Gisela-Werk gUG (haftungsbeschränkt) b) Sitz/Niederlassung: Wattenbek Geschäftsanschrift: Lüttenkamp 4, 24582 Wattenbek c) Förderung der Allgemeinheit durch a) die Förderung der Jugendund Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung; b) die Förderung der Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung; c) die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung; d) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordnung; e) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene sowie Opfer von Straftaten im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10 der Abgabenordnung; f) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 12 der Abgabenordnung oder der Rettung aus Lebensgefahren im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 11 der Abgabenordnung; g) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 der Abgabenordnung; h) die Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 der Abgabenordnung, insbesondere auch des Schutzes von Zoo- und Schaustellertieren und der Auswilderung von Tieren; i) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 18 der Abgabenordnung; j) die Förderung des Sports im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung; k) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 der Abgabenordnung, insbesondere im Hospizbereich. Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in gleichem Maße verfolgt werden. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung einer Förderleistung aus der Gesellschaft besteht aufgrund dieser Satzung nicht. 2. Die gemeinnützigen Zwecke werden verwirklicht a) entweder durch Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Beschaffung und Bereitstellung der Mittel kann dadurch erfolgen, dass Erträge aus der eigenen Vermögensverwaltung an andere steuerbegünstigte Körperschaften vergeben werden. Die Vergabe erfolgt durch den Geschäftsführer der Gesellschaft. b) und/oder durch Durchführung eigener Projekte, insbesondere in Form der Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der unter 82 Ziffer 1. genannten Gesellschaftszwecke, z. B. in Schulen zur Drogenprävention oder zur Leseförderung oder der Organisation von Sachspenden z. B. für Sportvereine, Schulen, Hochschulen oder Kindergärten. Die Aufzählung der zulässigen Projekte ist nicht abschließend. Die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks verwendeten Mittel sollen vorrangig aus Erträgen aus der eigenen Vermögensverwaltung der Gesellschaft stammen. Es ist geplant, das Vermögen der derzeit bestehenden unselbständigen Förderstiftung "Stiftung Das Gisela-Werk" mit Sitz in Wattenbek auf die hiesige Gesellschaft als eigenes Anlagevermögen zu übertragen und die "Stiftung Das Gisela-Werk" zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der jJährlichen Verwaltungskosten aufzulösen. Erst nachrangig sollen etwaige Projekte nach 8 2 Abs. 2 b) oder Fördermaßnahmen nach 8 2 Abs. 2 a) aus dem Anlagevermögen finanziert werden. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder die den Zweck zu fördern geeignet erscheinen. | 500 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Schwede, Wiebke, *XX.XX.XXXX, Brügge mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 17.07.2023, 04.06.2024 | a) 10.07.2024 Grell | |
| 2 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Förderung der Allgemeinheit durch a) die Förderung der Jugendund Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung; b) die Förderung der Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung; c) die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung; d) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordnung; e) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene sowie Opfer von Straftaten im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10 der Abgabenordnung; f) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 12 der Abgabenordnung oder der Rettung aus Lebensgefahren im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 11 der Abgabenordnung; g) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 der Abgabenordnung; h) die Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 der Abgabenordnung, insbesondere auch des Schutzes von Zoo- und Schaustellertieren und der Auswilderung von Tieren; i) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 18 der Abgabenordnung; j) die Förderung des Sports im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung; k) die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 der Abgabenordnung, insbesondere im Hospizbereich. Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in gleichem Maße verfolgt werden. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung einer Förderleistung aus der Gesellschaft besteht aufgrund dieser Satzung nicht. 2. Die gemeinnützigen Zwecke werden verwirklicht a) entweder durch Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Beschaffung und Bereitstellung der Mittel kann dadurch erfolgen, dass Erträge aus der eigenen Vermögensverwaltung an andere steuerbegünstigte Körperschaften vergeben werden. Die Vergabe erfolgt durch den Geschäftsführer der Gesellschaft. b) und/oder durch Durchführung eigener Projekte, insbesondere in Form der Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der unter § 2 Ziffer 1. genannten Gesellschaftszwecke, z. B. in Schulen zur Drogenprävention oder zur Leseförderung oder der Organisation von Sachspenden z. B. für Sportvereine, Schulen, Hochschulen oder Kindergärten. Die Aufzählung der zulässigen Projekte ist nicht abschließend. Die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks verwendeten Mittel sollen vorrangig aus Erträgen aus der eigenen Vermögensverwaltung der Gesellschaft stammen. Es ist geplant, das Vermögen der derzeit bestehenden unselbständigen Förderstiftung "Stiftung Das Gisela-Werk" mit Sitz in Wattenbek auf die hiesige Gesellschaft als eigenes Anlagevermögen zu übertragen und die "Stiftung Das Gisela-Werk" zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der jJährlichen Verwaltungskosten aufzulösen. Erst nachrangig sollen etwaige Projekte nach § 2 Abs. 2 b) oder Fördermaßnahmen nach § 2 Abs. 2 a) aus dem Anlagevermögen finanziert werden. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder die den Zweck zu fördern geeignet erscheinen. | a) 05.09.2024 Jacobsen |
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