Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Erste Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende; jedem von ihnen ist Einzelvertretungsbefugnis erteilt mit der Maßgabe, dass im Innenverhältnis und im nicht nachzuweisenden Verhinderungsfall der Stellvertretende Vorsitzende von der Vertretung Gebrauch machen darf, wenn der Erste Vorsitzende verhindert ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Sybille Rathje
Hitzacker
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.08.1986
Insolvenz
Der Verein ist aufgelöst.
Freitext
Satzung Bl. 20-25 d. A. Tag der ersten Eintragung: 16.10.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.12.2005.
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