Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 1. Kassier und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt. daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1000,-- (i.W. eintausend) Deutsche Mark, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Carsten Strecker
Schwaikheim
Vorstand
Stefan Bader
Schwaikheim
Vorstand
Nick Straube
Weissach im Tal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.05.1985 zuletzt geändert am 09.12.2011
Die Mitgliederversammlung vom 26.05.2025 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Der Vorstand) und § 16 (Form und Berufung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 15.08.1985
Satzung: Sonderband Blatt 167/172
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 116
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.