Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Kassenwart.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn drei Mitglieder, darunter mindestens zwei des Vorstands nach § 26 BGB, anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 07.05.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung vom 24.03.1986 zuletzt geändert am 28.07.1997
Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung) und 10 (Vorstand (Board)) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2010 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 4 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Gemeinnützigkeit) und 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.