Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, desgleichen zum Abschluß sämtlicher Rechtsgeschäfte von mehr als 5.000,00 EUR (einmalig und bei Dauerschuldverhältnissen auf ein Jahr bezogen) ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Tag der ersten Eintragung: 22.04.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 93 ff.
Neue Satzung Blatt 143-146
Anmeldung Blatt 199
Beschluss Blatt 212
Fall 5
Beschluss Blatt 231 - 233
Satzung
Satzung vom 22.02.1974 zuletzt geändert am 30.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) und 12 (Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.