Handelsregister · HRA 30597
Chronologischer Auszug
Darkselection Sicherheit GmbH & Co. KG · Amtsgericht Landau
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Darkselection Sicherheit GmbH & Co. KG b) Bad Bergzabern Geschäftsanschrift: Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Darkselection Managements GmbH, Bad Bergzabern, (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 30089) einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: Angatschew, Mario, Bad Bergzabern, *XX.XX.XXXX, Einlage: 1.000,00 EUR. | a) 03.06.2016 Seiler b) Fall 1 | |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. b) Bestellt als Liquidator: Angatschew, Mario, Bad Bergzabern, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen des Eigenbetriebs mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | b) Die Gesellschaft ist aufgelöst. | a) 06.06.2018 Schnabel b) Fall 3 | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN 103/18) vom 27.09.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 04.10.2018 Schnabel b) Fall 4 | |||
| 4 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN 103/18) vom 28.12.2018 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgelehnt. | a) 11.02.2019 Schnabel b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.