Handelsregister · HRB 773408

Chronologischer Auszug

DANUBIUS Energy GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DANUBIUS Energy GmbH

b)
Sitz verlegt; nun:
Rietheim-Weilheim
Neue
Geschäftsanschrift:
Dürbheimer Straße 36, 78604 Rietheim-
Weilheim

c)
Die Planung, Projektierung sowie Bau und
Vertrieb von Anlagen aus dem Bereich der
erneuerbaren Energien im In- und Ausland
sowie der Betrieb von Anlagen aus dem
Bereich der erneuerbaren Energie und die
damit verbundenen Dienstleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Friedrich, Walter, Blumberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2018.

Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz)
beschlossen.

Der Sitz ist von Bad Berneck (Amtsgericht Bayreuth HRB
6897) nach Rietheim-Weilheim verlegt.
a)
01.04.2020
Boßler-Büche

b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.01.2019
2b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Rottweil
vom 18.05.2022 (8 IN 118/21) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der
Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch
fort.
a)
06.07.2022
Gastgeb

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.