Handelsregister · HRB 773408
Chronologischer Auszug
DANUBIUS Energy GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) DANUBIUS Energy GmbH b) Sitz verlegt; nun: Rietheim-Weilheim Neue Geschäftsanschrift: Dürbheimer Straße 36, 78604 Rietheim- Weilheim c) Die Planung, Projektierung sowie Bau und Vertrieb von Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien im In- und Ausland sowie der Betrieb von Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energie und die damit verbundenen Dienstleistungen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Friedrich, Walter, Blumberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Bad Berneck (Amtsgericht Bayreuth HRB 6897) nach Rietheim-Weilheim verlegt. | a) 01.04.2020 Boßler-Büche b) Tag der ersten Eintragung: 08.01.2019 | |
| 2 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 18.05.2022 (8 IN 118/21) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. | a) 06.07.2022 Gastgeb |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.