Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 1 bis 3 Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Annkathrin Jannek
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Die Satzung ist errichtet am 31.12.2024.
Freitext
Beschluss Blatt 4 ff. der Akten Satzung Blatt 7 - 10 der Akten
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