Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei jeweils einzelvertretungsberechtigten Personen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR sowie jeglicher Art von Grundstücksgeschäften verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sigrun Kircher
Michelfeld
Vorstand
Susanne Sommer
Gaildorf
Vorstand
Kirsten Rohland
Untermünkheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.01.2007 zuletzt geändert am 29.02.2008
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Aufflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.07.2015.