Beteiligung an Gesellschaften und deren Verwaltung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Olaf Reinhold Dall
Harrislee
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.